STEUERBERATUNG – dafür habe ich jemanden!

Insbesondere im Zuge der Grundsteuerreform wurde die Steuerberatung von Haus & Grund regelmäßig seitens der Mitglieder in Anspruch genommen.

Allerdings ist auch die steuerliche Beratung bei Immobilien ein durchaus komplexes Thema, selbst wenn diese dem Privatvermögen zugerechnet wird:

ANLAGE V: Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden gegenüber dem Finanzamt objektbezogen in der Anlage V ausgewiesen. Zunächst werden alle Einnahmen inkl. der Nebenkostenvorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten ermittelt. Diesen Einnahmen werden die Werbungskosten aus der AfA (Absetzung für Abnutzung), die Darlehenszinsen, die lfd. Bewirtschaftungskosten, Instandhaltungskosten sowie weitere Kosten wie Kontoführung entgegengerechnet. Größere Instandhaltungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen werden regelmäßig über mehrere Jahre abgeschrieben.

AfA (Absetzung für Abnutzung): Für die AfA werden zunächst alle Anschaffungskosten zusammengestellt, die beim Bau oder Immobilienkauf entstanden sind, hierzu gehört der Kaufpreis, die Grunderwerbsteuer, die Maklercourtage sowie die Notar- und Grundbuchkosten, die mit dem Ankauf in Verbindung stehen (Kaufvertragsbeurkundung | Auflassungsvormerkung | Eigentumsumschreibung | u.a.). Der Kaufpreis wird, sofern im Kaufvertrag nicht bereits direkt berücksichtigt, in den Bau- und Bodenanteil aufgeteilt und die ermittelten Kaufnebenkosten im gleichen Verhältnis auf den Bau- und Bodenanteil aufgeteilt.

Abschreibungsfähig sind in diesem Zusammenhang die ermittelten Baukosten, da ausschließlich das Objekt selbst, nicht aber der Grundstücksanteil abschreibungsfähig ist, da dieser keiner Abnutzung unterliegt.

  • 2,5% p.a. bzw. 40 Jahre linear der ermittelten Baukosten bis einschließlich Baujahr 1924
  • 2,0% p.a. bzw. 50 Jahre linear der ermittelten Baukosten ab Baujahr 1925 bis einschließlich Baujahr 2022
  • 3,0% p.a. bzw. ca. 33 Jahre linear der ermittelten Baukosten ab Baujahr 2023
  • 5,0% p.a. degressive AfA bei Baubeginn des Wohngebäudes zwischen 1. Oktober 2023 und 30. September 2029
    Detailinformationen zur degressiven AfA

HINWEIS: Sofern Sie davon ausgehen, dass die wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie kürzer als die typisierte Restnutzungsdauer ausfällt, haben Sie die Möglichkeit, ein entsprechendes Nutzungsdauer-Gutachten erstellen zu lassen. Ihr Wohnstättenfinanzamt muss die verkürzte Abschreibungszeit mit einem entsprechend höheren AfA-Satz in der Regel akzeptieren. Detailinformationen zur reduzierten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer

Geldbeschaffungskosten: Kosten, die im Zuge der Geldbeschaffung anfallen, können im Rahmen der Steuererklärung direkt im Jahr des Entstehens als Werbungskosten geltend gemacht werden, hierzu gehören insbesondere die Notarkosten für die Grundschuldbestellung sowie die Grundbuchkosten für die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch.

Aber auch bei Fragen zur steuerlichen Behandlung von Immobilien, die im Betriebsvermögen geführt werden sowie bei Gewerbeobjekten oder gemischt genutzten Objekten, bei denen in den Mietverträgen zur Umsatzsteuer optiert worden ist oder bei Fragen zum Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht, kontaktieren Sie gerne unsere Fachberater!


Termin nach telefonischer Absprache unter der Rufnummer 040 – 677 88 66 oder senden Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an
steuerberatung@hug-rahlstedt.de oder füllen Sie das folgende Kontaktformular aus.

 

 

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