VERSICHERUNGSBERATUNG
Ist Ihre Immobilie derzeit ausreichend versichert, so dass bei einer etwaigen Schadensregulierung die ordnungsgemäße Nutzbarkeit Ihrer Immobilie gewährleistet ist und der Schaden nachhaltig beseitigt wird? Diese und andere Fragen werden in der Versicherungsberatung beantwortet und entsprechende Versicherungsverträge hinsichtlich der Versicherungsbedingungen auf einen (ausreichenden) Regulierungsanspruch geprüft.
WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG: Die Versicherungsprämien sind in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Bau- sowie Instandsetzungskosten einer Immobilie in den vergangenen Jahren erheblich angestiegen sind, so dass die Versicherungsgesellschaften im Schadensfalle mit immer höheren Kosten bei einer Schadensregulierung konfrontiert werden. Doch nicht selten kommt es bei einer Schadensregulierung auf Seiten des Versicherungsnehmers zu Unmut und ggf. auch strittigen Auseinandersetzungen mit der Versicherungsgesellschaft, da die Regulierungsquote nicht auskömmlich ist. Oftmals liegt dies daran, dass die Objekte nicht zum gleitenden Neuwert versichert sind – wie sieht es bei Ihnen aus?
Klassische Gefahren, die durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein sollten, sind Feuer-, Leitungswasser sowie Sturm- und Hagelschäden.
ELEMENTARVERSICHERUNG: Immer öfter ist die Rede von einer Elementar- oder Elementarschutzversicherung, sogar der der Gesetzgeber überlegt, Überschwemmungsschäden als Pflichtversicherung einzuführen – aber was ist das eigentlich? Übliche Gefahren sind in unseren Breitengraden Starkregen/Überschwemmung/Rückstau, Hochwasser, Schneedruck und Erdsenkung.
GLASVERSICHERUNG: Die Glasversicherung ist in der Regel ein Zusatzbaustein, der in Ergänzung einer Hausrat- oder einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. In Verbindung mit einer Hausratsversicherung sind neben den Außenscheiben auch vielfach Schäden an Cerankochfeldern und Duschkabinen mit Echtglas abgesichert. Und in Ergänzung einer Wohngebäudeversicherung deckt sie Schäden an Außenscheiben und Schaufenstern ab. Insbesondere bei Schaufensterscheiben sollten Sie prüfen, ob Vandalismusschäden im Versicherungsumfang mit abgesichert sind.
EIGENTÜMERHAFTPFLICHT: Ähnlich wie bei der privaten Haftpflichtversicherung werden mit der Eigentümerhaftpflichtversicherung Dritte vor Schaden geschützt, die von Ihrem Grundstück ausgehen.
Typische Schadensfälle sind beispielshaft herunterfliegende Dachziegel bei Sturm, die das Auto Ihres Nachbarn beschädigen oder ein Fußgänger, der auf ihrem schneebedeckten Gehweg ausrutscht und zu Schaden kommt.
GEWÄSSERSCHADENHAFTPFLICHT: Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt Eigentümer vor Schäden, die von gewässerschädlichen Stoffen ausgehen, die auf einem Grundstück lagern. Regelfall ist die Lagerung von Heizöl in entsprechenden Keller- oder Außentanks, dass beim Austritt zur Verschmutzung des Grundwassers führen kann.
TIPP FÜR VERMIETER: Die Prämien der vorstehend genannten Versicherungen sind üblicherweise im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlagefähig.
Neben den üblichen Immobilienversicherung haben Sie im Rahmen der Versicherungsberatung jedoch auch die Möglichkeit, alle weiteren Versicherungsverträge hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Angemessenheit der Prämie überprüfen zu lassen. Scannen Sie gerne Ihre Versicherungspolice oder Ihren Versicherungsvertrag und lassen uns diesen als PDF per E-Mail zukommen.
Termin nach telefonischer Absprache unter der Rufnummer 040 – 677 88 66 oder senden Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an info@hug-rahlstedt.de.
