VERSICHERUNGSBERATUNG – dafür habe ich jemanden!
Ist Ihre Immobilie derzeit ausreichend versichert, so dass bei einer etwaigen Schadensregulierung die ordnungsgemäße Nutzbarkeit Ihrer Immobilie gewährleistet ist und der Schaden nachhaltig beseitigt wird? Diese unter andere Fragen werden in der Versicherungsberatung beantwortet und entsprechende Versicherungsverträge hinsichtlich der Versicherungsbedingungen auf einen (ausreichenden) Regulierungsanspruch geprüft. Zudem erfolgt in der Versicherungsberatung ein entsprechender Versicherungsvergleich zwecks Prüfung, ob ein Versicherungswechsel mit einem besseren Preis- / Leistungsverhältnis möglich ist.
WOHNGEBÄUDEVERSICHERUNG: Die Versicherungsprämien sind in den vergangenen Jahren stetig angestiegen. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Bau- sowie Instandsetzungskosten einer Immobilie in den vergangenen Jahren nahezu explodiert sind, so dass die Versicherungsgesellschaften im Schadensfalle mit immer höheren Kosten bei einer Schadensregulierung konfrontiert werden. Doch nicht selten kommt es bei einer Schadensregulierung auf Seiten des Versicherungsnehmers zu Unmut und ggf. auch strittigen Auseinandersetzungen mit der Versicherungsgesellschaft, da die Regulierungsquote nicht auskömmlich ist. Oftmals liegt dies daran, dass die Objekte nicht zum gleitenden Neuwert versichert sind – wie sieht es bei Ihnen aus?
Klassische Gefahren, die durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt sein sollten, sind Feuer-, Leitungswasser sowie Sturm- und Hagelschäden.
ELEMENTARVERSICHERUNG: Immer öfter ist die Rede von einer Elementar- oder Elementarschutzversicherung, sogar der der Gesetzgeber überlegt, Überschwemmungsschäden als Pflichtversicherung einzuführen – aber was ist das eigentlich? Eine Elementarschutzversicherung rundet den Versicherungsschutz in Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung ab. Übliche Gefahren, die durch eine Elementarversicherung abgedeckt sind:
- Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
- Hochwasser
- Schneedruck
- Lawinen/Erdrutsch
- Erdsenkung
- Erdbeben
- Vulkanausbruch
GLASVERSICHERUNG: Die Glasversicherung ist in der Regel ein Zusatzbaustein, der in Ergänzung einer Hausrat- oder einer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden kann. Üblicherweise wird die Glasversicherung in Verbindung mit einer Hausratversicherung abgeschlossen, da neben den Außenscheiben auch vielfach Schäden an Cerankochfeldern und Duschkabinen mit Echtglas abgesichert sind. Aufgrund der recht geringen Prämienhöhe wird diese jedoch auch oft in Ergänzung einer bestehenden Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, um Schäden an Außenscheiben und Schaufenstern mit abzusichern. Insbesondere bei Schaufensterscheiben sollten Sie prüfen, ob Vandalismusschäden im Versicherungsumfang mit abgesichert sind.
EIGENTÜMERHAFTPFLICHT: Ähnlich wie bei der privaten Haftpflichtversicherung werden mit der Eigentümerhaftpflichtversicherung Dritte vor Gefahren geschützt, die von Ihrem Grundstück ausgehen. Wie auch bei der privaten Haftpflichtversicherung handelt es sich bei der Eigentümerhaftpflicht um eine empfehlenswerte Versicherung, die Sie bereits zu moderaten Prämien abschließen können. Entgegen der Begriffsbezeichnung handelt es sich weder bei der privaten Haftpflichtversicherung noch bei der Eigentümerhaftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung.
Typische Schadensfälle sind beispielshaft herunterfliegende Dachziegel bei Sturm, die das Auto Ihres Nachbarn beschädigen oder ein Fußgänger, der auf ihrem schneebedeckten Gehweg ausrutscht und zu Schaden kommt.
GEWÄSSERSCHADENHAFTPFLICHT: Immer wenn im Objekt gewässerschädliche Stoffe lagern, ist das Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung empfehlenswert. Nun denken Sie, dass Sie weder gewässerschädliche Stoffe lagern und das nächste Gewässer kilometerweit entfernt liegt? Bei gewässerschädlichen Stoffen handelt es sich bei Immobilieneigentümern in der Regel um die Lagerung von Heizöl in entsprechenden Keller- oder Außentanks und bei dem schützenswerten Gewässer handelt es sich bei Austritt im eine Bodenkontamination, die zur Verschmutzung des Grundwassers führt.
TIPP FÜR VERMIETER: Die Prämien der vorstehend genannten Versicherungen sind üblicherweise im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlagefähig.
Neben den üblichen Immobilienversicherung haben Sie im Rahmen der Versicherungsberatung jedoch auch die Möglichkeit, alle weiteren Versicherungsverträge hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Angemessenheit der Prämie überprüfen zu lassen. Damit sich Ihr Berater von Haus & Grund optimal auf ein entsprechendes Gespräch vorbereiten kann, scannen Sie gerne Ihre Versicherungspolice oder Ihren Versicherungsvertrag und lassen uns diesen per E-Mail zukommen. Nach entsprechender Sichtung der Unterlagen werden Sie zwecks Terminvereinbarung telefonisch kontaktiert, so dass Sie sich im Anschluss über Leistungsumfang und Angemessenheit in der Versicherungsberatung umfassend beraten lassen können.
Verfasser: Peter Wolf
Termin nach telefonischer Absprache unter der Rufnummer 040 – 677 88 66 oder senden Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an versicherungsberatung@hug-rahlstedt.de oder füllen Sie das folgende Kontaktformular aus.
