BAUTECHNISCHE BERATUNG – dafür habe ich jemanden!

Neubau • Anbau • Umbau • Sanierung • Modernisierung • Wärmedämmung • Schimmelbekämpfung • bautechnische Beratung bei Kauf • u.a.

NÄCHSTE TERMINE
Donnerstag, den 20.02.2025 18.00 – 20.00 Uhr (nur telefonisch)
Donnerstag, den 20.03.2025 18.00 – 20.00 Uhr (nur telefonisch)

Auf Wunsch erhalten unsere Mitglieder auch eine kostenpflichtige Beratung vor Ort zu günstigen Konditionen.

Termin nach telefonischer Absprache unter der Rufnummer 040 – 677 88 66 oder senden Sie uns Ihr Anliegen per E-Mail an bauberatung@hug-rahlstedt.de oder füllen Sie das folgende Kontaktformular aus.

ANKAUFSBEGLEITUNG – dafür habe ich jemanden!

Nach langer Suche ist endlich die Traumimmobilie gefunden. Als unerfahrener Laie möchte man jedoch auf Nummer sicher gehen, dass die Immobilie zum einen den Kaufpreis wert ist und zum anderen, dass einen keine unerwarteten bösen Überraschungen erwarten, schlussendlich handelt es sich für die meisten beim Kauf einer Immobilie um die größte Investition im Leben.

Im Rahmen der Bauberatung haben Sie die Möglichkeit, die Immobilie durch einen versierten Spezialisten in Augenschein zu nehmen. Zwar wird auch dieser verdeckte Mängel ohne Bauteilöffnung nicht erkennen können – aufgrund der Erfahrungswerte kann man jedoch manchen ausschließlich kosmetisch beseitigten Altschaden sowie substantielle Mängel in vielen Fällen erkennen. Diese bauliche Objektbegutachtung bestätigt im besten Fall Ihren Eindruck, so dass Sie ruhigen Gewissens Ihre Traumimmobilie erwerben können und sie führt bei entsprechender Feststellung baulicher sowie energetischer Mängel dazu, dass man aufgrund der zu erwarteten Kosten Abstand von diesem Projekt nimmt oder diese Mängel bei der Kaufpreisfindung entsprechend berücksichtigt.

Schlussendlich werden Immobilien kaufvertraglich ohne Gewährleistung wie besehen erworben und daher ist es wichtig, möglichst alle Unwägbarkeiten bestmöglich zu berücksichtigen, so dass man diese entsprechend einplanen kann.

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SCHIMMELANALYSE – dafür habe ich jemanden!

Nicht selten kommt es bei Bestandsgebäuden zu Schimmelbildungen. Um diese entsprechend nachhaltig zu beseitigen, muss zunächst die Ursache gefunden werden, damit nach entsprechender Beseitigung das Problem nicht wiederkehrt. Grundsätzlich ist bei der Ursachenanalyse der Schimmelbildung zwischen zwei Ursachen zu differenzieren: dem substantiellen Mangel in der Gebäudesubstanz sowie der nutzerverursachten Schimmelbildung aufgrund fehlerhaften bzw. unzureichenden Heiz- und Lüftungsverhaltens.

SUBSTANTIELLER MANGEL: Eine nicht beseitigte Dachleckage, Risse im Außenmauerwerk oder auch rissige Fugen im Duschbereich als auch eine poröse Silikonandichtung im Badewannenbereich können zu entsprechenden substantiellen Problemen führen, bei denen das Mauerwerk durchfeuchtet wird und in der Folge Schimmel entsteht.

NUTZERVERURSACHTER MANGEL: Insbesondere wenn der Nutzer eines Wohnobjektes nicht selbst Eigentümer ist, kommt es oftmals zu Streitigkeiten in der Ursache der entsprechenden Schimmelbildung. Allerdings ist auch für selbst nutzende Eigentümer elementar, die korrekte Ursache für die Schimmelbildung herauszufinden. Vielfach ist die Ursache im unzureichenden Heiz- und Lüftungsenthalten zu finden.

Nach entsprechender Ursachenanalyse muss der Mangel entsprechend abgestellt werden und der Schimmel fachgerecht beseitigt werden, so dass sich die Schimmelsporen nicht ungehindert in den Wohnräumen ausbreiten. Tipps und Unterstützung erhalten Sie im Rahmen der Bauberatung durch unsere versierten Fachberater. Bitte beachten Sie hierbei, dass Ortstermine nicht kostenfrei abgebildet werden können, entsprechende Kosten stimmen Sie bitte telefonisch mit dem jeweiligen Fachberater im Vorwege ab.

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WOHNFLÄCHENAUFMAß – dafür habe ich jemanden!

Die exakte Berechnung der Wohnfläche ist sowohl beim Vermietungs- sowie Verkaufsprozess von erheblicher Bedeutung, denn schlussendlich basiert die Nettokaltmiete auf der zu vermietenden Wohn- bzw. Gewerbefläche und der Kaufpreis ist ebenfalls von der Wohn- sowie Nutzfläche abhängig.

Häufig werden Wohn- oder Nutzflächen mit fehlerhaften Werten ausgewiesen, da dieser auf veralteten Wertangaben basieren oder sich die Berechnungsmethode zwischenzeitlich geändert hat. Aus diesem Grunde ist zum einen wichtig, die für Sie korrekte Berechnungsmethode zu wählen und des Weiteren mittels geeigneter Messgeräte die Fläche exakt zu bestimmen. Hierdurch beugen Sie späteren Rechtsstreitigkeiten vor! Bitte beachten Sie, dass das Wohnflächenaufmaß eine kostenpflichtige Dienstleistung seitens des Fachberaters darstellt, entsprechende Kosten stimmen Sie bitte im Vorwege mit dem Fachberater ab.

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