
IMMOBILIENVERMIETUNG – dafür habe ich jemanden!
Sie planen die Vermietung einer Wohnung, einer Gewerbeeinheit oder eines Stellplatzes? Zunächst empfehlen wir Ihnen die Verwendung der rechtssicheren Mietvertragsformulare von Haus & Grund. Während Sie bei der Mietpreisfindung bei Gewerbeeinheiten sowie Stellplätzen grundsätzlich frei sind, gilt dies ausdrücklich nicht für den Bereich des Wohnens im Hamburger Stadtgebiet, denn Hamburg-weit gilt die sogenannte Mietpreisbremse für angespannten Wohnraum. Dies bedeutet, dass Sie die ortsübliche Vergleichsmiete, die sich regelmäßig aus dem Hamburger Mietenspiegel ergibt, maximal um 10% überschreiten dürfen, sofern kein Ausnahmetatbestand greift. Ausnahmetatbestände können Neubauten, höhere vorvertragliche Nettokaltmieten, durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen oder umfassende Modernisierungen sein.
Nach Festlegung der Nettokaltmiete inserieren Sie Ihre Mietwohnung üblicherweise unter Abgabe der energetischen Angaben Ihres Energieausweises in einem Immobilienportal online. Nach Eingang entsprechender Besichtigungsanfragen von Mietinteressenten vereinbaren Sie Einzel- oder Sammelbesichtigungstermine in der Mietwohnung. Legen Sie hierbei den Energieausweis für alle Interessenten gut sichtbar aus und lassen Sie etwaige Mietinteressenten eine Vertrauliche Selbstauskunft ausfüllen, die zugleich als Nachweis der Wohnungsbesichtigung dient, damit ein Widerrufsrechts seitens des Mieters nach Mietvertragsabschluss verwirkt. Sie haben nun die Möglichkeit, die Bonität entsprechender Mietinteressenten mittels des von Haus & Grund angebotenen Mieter-Solvenzchecks prüfen zu lassen. Vor Mietvertragsabschluss sollten Sie sich noch die Gehaltsangaben in der Vertraulichen Selbstauskunft durch die Vorlage von Gehaltsnachweisen bestätigen lassen und entsprechende Ausweisdokumente vorlegen lassen, die Sie vorzugsweise fotokopieren sollten.
Sofern nun alles stimmig ist, fertigen Sie einen Mietvertrag und vereinbaren mit den Mietinteressenten einen Termin zur Mietvertragsunterzeichnung, zur Unterzeichnung eines etwaigen SEPA-Lastschriftmandates, zur Wohnungsübergabe und zur Übergabe der verpflichtenden Wohnungsgeberbestätigung.
Gerne unterstützen wir Sie beratend beim Neuvermietungsprozess – optional haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, einen Makler mit der Neuvermietung zu beauftragen.
Termin nach telefonischer Absprache unter der Rufnummer 040 – 677 88 66 oder per E-Mail an