Veröffentlicht im Rundblick am 19./20.11.2021

Die Anzahl der Wohnungen im geförderten Wohnungsbau sinkt stetig, da die Förderprogramme auslaufen oder die Förderdarlehen abgelöst werden. Zudem werden viele Wohnungen durch ehemals Bedürftige bewohnt, die heute zu den Gutverdienern gehören. Sie sind nach wie vor Nutznießer des geförderten Wohnungsbaus und erschweren heute Bedürftigen den Zugang zum bezahlbaren Wohnungsmarkt. Dies wurde bis ins Jahr 2002 durch eine Fehlbelegungsabgabe ausgeglichen, um ehemals Bedürftige zum Umzug in den freien Wohnungsmarkt zu motivieren. Diese Fehlbelegungsabgabe gibt es nunmehr seit fast 20 Jahren in der Hansestadt nicht mehr. Dadurch werden Wohnungen im geförderten Wohnungsbau oftmals durch Gutverdiener genutzt und stehen den Bedürftigen nicht zur Verfügung.

Der geförderte Wohnungsbau ist eine wichtige Säule für die soziale Gerechtigkeit hinsichtlich des bezahlbaren Wohnens, der durch die Förderprogramme der Investitions- und Förderbank Hamburg (vormals Wohnungsbaukreditanstalt) und somit indirekt durch die Solidargemeinschaft bezahlt wird. Der geförderte Wohnungsbau wurde jedoch in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr vernachlässigt, so dass gerade den einkommensschwachen Haushalten der Zugang zum geförderten Wohnungsbau trotz des Paragraph-5-Scheins nicht ermöglicht wird. Es fehlt an Anreizprogrammen sowie regulatorischen Eingriffen, dass der dezimierte geförderte Wohnungsbestand den entsprechenden Anspruchsberechtigten zugänglich gemacht wird.

Zwischenzeitlichen Gutverdienern fehlt spätestens seit 2002 die sozialgerechte Umzugsmotivation, da eine zwischenzeitliche Fehlbelegung nicht sanktioniert wird bzw. keine Anreize geschaffen werden.

In den vergangenen Jahren wird versucht, dies über entsprechende Auflagen in den Baugenehmigungen zu kompensieren, indem Bauherrn der Errichtung von Wohnungsgeschossbauten entsprechende Genehmigungen ausschließlich mit der Auflage erteilt werden, für einen entsprechenden Anteil der zu errichtenden Wohnungen ausschließlich eine sozialverträgliche Miete vereinbaren zu dürfen. Hier wird jedoch wiederum in den freien Markt eingegriffen, anstatt das Kernproblem an der Wurzel zu packen: Die verbliebenen Bauwilligen im Geschosswohnungsbau sollen nunmehr das nachlässige Handeln der vergangenen Jahrzehnten tragen, ohne dass entsprechende Ausgleichsanreize geschaffen werden. Dies führt perspektivisch dazu, dass der Wohnungsbau abgewürgt wird, denn wenn das Vermieten von Wohnungen derart attraktiv wäre, so würden viel mehr Investitionswillige bauen.

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