
ONLINE-SERVICES
- Vermieter: CO2-Kostenrechner Mieter- / Vermieteranteil (BMWK)
- Vermieter: Mieter-Solvenz-Check (Grundeigentümerverband)
(HINWEIS: Prüfung der Zahlungsfähigkeit eines Mietinteressenten) - Vermieter: Indexrechner (Grundeigentümerverband)
Mieter-Solvenzcheck – Mehr Sicherheit bei der Vermietung
Exklusiv für unsere Mitglieder
Einen hundertprozentigen Schutz vor Zahlungsausfällen gibt es zwar nicht, aber mit unserem Mieter-Solvenzcheck können Sie das Risiko deutlich reduzieren.
Über unseren Landesverband bieten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit, vor Abschluss eines Mietvertrags die Bonität von Mietinteressenten prüfen zu lassen – unkompliziert, schnell und sicher. So können Sie sicherstellen, dass Sie das Risiko von Mietausfällen oder Zahlungsschwierigkeiten minimieren.
Kosten: nur 20 € pro Mietinteressent
Alle weiteren Informationen, Unterlagen und die Abwicklung erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
Wir beraten Sie gern persönlich und helfen Ihnen dabei, den Mieter-Solvenzcheck einfach und effizient zu nutzen.


INDEX-RECHNER
Der Index-Rechner dient allen Vermietern, Mieterhöhungen bei Mietverträgen mit Indexierungsklauseln zu berechnen.
- Mietvertrag für Gewerbe und Kontore mit unechter Indexierungsklausel
- Mietvertrag für Gewerbe und Kontore mit echter Indexierungsklausel
- Mietvertrag für Wohnen mit echter Indexierungsklausel
Grundsätzlich besteht bereits bei Mietvertragsabschluss die Möglichkeit der vertraglichen Regelung, auf welcher Basis künftige Mieterhöhungen zu berechnen sind. Beim Mietvertrag für Wohnraum kann eine Anpassung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete (in Hamburg regelmäßig auf Basis des jeweils gültigen Hamburger Mietenspiegels), auf Basis einer Staffelmietvereinbarung oder auf Basis einer Indexierungsklausel erfolgen.
Beim Mietvertrag für Gewerbe und Kontore wird regelmäßig eine unechte Indexierungsklausel berücksichtigt, wonach zunächst eine Indexierungsklausel ab Überschreitung eines Grenzwertes von 5% greift, diese jedoch bei Einspruch des gewerblichen Mieters der Überprüfung und Bestätigungen durch einen unabhängigen Sachverständigen bedarf. Es besteht jedoch auch beim Mietvertrag für Gewerbe und Kontore die Möglichkeit, eine echte Indexierungsklausel zu berücksichtigen und den Grenzwert individuell festzulegen.
Ist im Mietvertrag eine Indexierungsklausel vereinbart, kann jede Mietvertragspartei eine Änderung der Miete geltend machen, wenn sich der Lebenshaltungsindex des Statistischen Bundesamtes verändert. Wird eine Indexierungs-Mieterhöhung zum vertraglich nächstmöglichen Zeitpunkt wirksam erklärt, ändert sich die Miete ohne dass es auf die Zustimmung der anderen Vertragspartei ankommt.
Preisanpassungen der Miethöhe sind jährlich möglich, zwischen zwei Mieterhöhungen müssen grundsätzlich zwölf Monate liegen. Bei der Geltendmachung Ihres Mieterhöhungsanspruchs auf Index-Basis sind diverse Formvorschriften einzuhalten, damit die Mieterhöhung für den Mieter nachvollziehbar ist.
Nutzen Sie hierzu das rechtssichere Vertragsformular für eine Index-Mieterhöhung, welches Sie bei Haus & Grund Rahlstedt erhalten.
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Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen unter der Rufnummer 040 – 677 88 66 oder senden Sie uns eine E-Mail an rechtsberatung@hug-rahlstedt.de
Weitere Informationen, Unterlagen und die entsprechenden Formulare erhalten Sie gerne in unserer Geschäftsstelle. Wir beraten Sie persönlich.