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Veröffentlichungen2021-09-01T10:13:13+02:00

Veröffentlichungen

Der Haus- und Grundeigentümerverein Hamburg-Rahlstedt e.V. informiert seine Mitglieder mit Detailwissen. Für diese leistet er aber auch Öffentlichkeitsarbeit in den Printmedien. Hier einige Beispiele:

ABSCHAFFUNG BZW. REDUZIERUNG DES BESTANDSMIETERSCHUTZES

Dass sich die Marktmiete stetig weiter von der ortsüblichen Vergleichsmiete des Hamburger Mietenspiegels entkoppelt hat, ist in Hamburg seit Jahrzehnten ein stetiger Prozess und selbstverständlich keine Wunschkonstellation eines Vermieters. Bis zur Einführung der Mietpreisbremse konnten Vermieter hiermit jedoch leben, da im Zuge der Neuvermietung die Marktmiete im neuen Vertragsverhältnis wieder neu vereinbart werden konnte. Zudem hatte sich diese Mietpreisreduktion im Bestand auf den Verkehrswert der Immobilie ausgewirkt, so dass vermietete Eigentumswohnungen mit langjährigen Bestandsmietverhältnissen gegenüber frei lieferbaren Wohnungen mit einem Preisabschlag von rund 10-20% auf dem Markt gehandelt wurden. (mehr …)

DER VERMIETUNGSPROZESS IN HAMBURG OHNE MAKLER

Vorbesichtigung (Vorabtermin zur Wohnungsübergabe)

Üblicherweise startet der Vermietungsprozess mit dem Eingang der Mietvertragskündigung des Vormieters. Der Kündigungseingang sollte dem kündigenden Mieter bestätigt werden und einer Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache über den Kündigungstermin hinaus vorsorglich widersprochen werden, so dass das Mietverhältnis nicht stillschweigend fortgeführt wird, sollte der kündigende Mieter nicht fristgerecht ausziehen – allerdings ist in diesem Fall dann in der Folge auch eine Räumungsklage anzustreben. (mehr …)

NAHT DAS ENDE DES KLEINVERMIETERS?

Auf der einen Seite überbordende Sanierungs- und Modernisierungsauflagen und auf der anderen Seite ein Mieterschutz, der weltweit seinesgleichen sucht. Die Politik fordert, dass Vermieter in den Mietgeschosswohnungsbau investieren, um die Wohnungssuchenden in Obdach zu bringen, schafft jedoch Rahmenbedingungen, die alles andere als begünstigend für ein derartiges Investment sind. (mehr …)

MIETPREISBREMSE

Mit Wirkung zum 01.06.2015 erließ der Gesetzgeber die Mietpreisbegrenzungsverordnung, bei der die Bundesländer ermächtigt wurden, in angespannten Wohnungsmärkten diese Mietpreisbremse begründend umzusetzen. Hiernach darf die Neuvertragsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete max. um 10% überschreiten, wobei folgende Ausnahmetatbestände greifen:

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WÄRMEPUMPE

Es gibt verschiedene natürliche Wärmequellen, um Wärmepumpen zu nutzen. Hierbei wird in der Natur vorhandene Wärme dazu genutzt, ein in der Wärmepumpe vorhandenes Kältemittel schon bei niedrigen Temperaturen zum Sieden zu bringen, so dass dieses verdampft. Mittels des Verdichters wird das Gas komprimiert, welches sich hierdurch erwärmt. Der Wärmetauscher überträgt die Energie auf das Heizungswasser im Heizkreislauf. Durch das Abkühlen verflüssigt sich das Kältemittel wieder und der Kreislauf kann erneut beginnen.

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LBS-IMMOBILIENMARKTATLAS 2023 FÜR HAMBURG UND UMGEBUNG

In der vergangenen Woche wurde nunmehr der LBS-Immobilienmarktatlas veröffentlicht, der auf Erhebungsdaten des Januars 2023 basiert und die Vergleichspreise per Quadratmeter Wohnfläche für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen im Bestand sowie für Neubau stadtteilbezogen ausweist. (mehr …)

INFLATION

Vergleicht man die Inflationsrate des Monats März 2023 zum Vormonat, so ist diese zunächst von 8,7% auf 7,4% im Vorjahresvergleich gesunken. Allerdings war der Monat März 2022 der erste Monat mit einem kräftigen Inflationsanstieg, so dass die Inflation dennoch im Vormonatsvergleich um weitere 0,4% angestiegen ist. (mehr …)

BAUFINANZIERUNG: Tipps zu Finanzierungsfallen

1-EIGENKAPITAL: Banken binden gerne das gesamte Eigenkapital der Baufinanzierungskunden für das Immobilieninvestment mit ein, um das Bankenrisiko hinsichtlich des Risikoauslaufs niedrig zu halten. Immobilieneigentümer sollten jedoch stets eine entsprechende Eigenkapitalreserve für Unvorhergesehenes aufrechterhalten, um stets investitionsfähig zu bleiben.

2-RATENHÖHE: Banken gehen hinsichtlich der möglichen Belastung gerne an die obere Belastungsgrenze, um das Bankenrisiko durch eine möglichst hohe Tilgung schnellstmöglich zu reduzieren. Dies birgt entsprechende Risiken für den Darlehensnehmer, falls die Einkünfte sinken sollten oder Kapitalreserven nicht wieder aus dem Einkommen aufgebaut werden können. (mehr …)

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