Veröffentlicht im Rundblick am 03./04.03.2022
Beschäftigt sich ein Vermieter mit einem Investment in eine Mietwohnung, so gilt hierbei grundsätzlich die Analyse der Lage, der nachhaltigen Vermietbarkeit sowie der Bausubstanz als bedeutend. In Hamburg müssen die Investoren ihre Investitionsentscheidung zwischenzeitlich nach dem Baujahr ausrichten. Kauft der Kapitalanleger beispielhaft eine solide Mietwohnung des Baujahrs 1965 mit 70 m² Wohnungsgröße, so gilt hier die Bestandsmiete von € 6,17 / m², die er bei Neuvermietung um 10% überschreiten darf. Attraktiver wird es für den gleichen Kapitalanleger, wenn er in eine 30 Jahre ältere Wohnung investiert, denn hier gilt die ortsübliche Vergleichsmiete von € 8,54 /m², die ebenfalls bei Neuvermietung um 10% überschritten werden darf.